Die Aufgaben der Stadtärzte
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- Beratung der Stadt in Gemeindesanitätsangelegenheiten und Angelegenheiten des Umweltschutzes
- Erstattung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse und des Umweltschutzes
- Beratung der städtischen Einrichtungen, die im Gesundheitswesen tätig sind
- Erstattung von medizinischen Gutachten in verwaltungsbehördlichen Verfahren
- Durchführung von körperlichen Untersuchungen im Vollzugsbereich der Stadt sowie von psychiatrischen Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz
- Organisation der ärztlichen Bereitschaftsdienste sowie der Kindergarten- und Schuluntersuchungen
- Durchführung der Totenbeschau
Bei Todesfällen außerhalb der Ordinationszeiten sind die Stadtärzte unter der Tel. Nummer 141 erreichbar.