Im Birken

1961 benannt. Landwirtschaftlicher Güterweg im Umlegungsgebiet „Nord”, Abzweigung von der Bahnäckerstraße.

Die Flurbezeichnung „Im Birken“ weist neben Erlach und Eichmahd auf das ehemalige Augebiet, das sich vom Rhein bis zum Bergfuß erstreckte, hin. In der von Graf Jakob Hannibal 1570 erlassenen Waldordnung zählt das „Birkach“ (später „Im Birken“) zum Gebiet des gräflichen Bannwaldes, das sich vom Rhein über die Finsternau bis zum Schwarzenberg erstreckte. In diesen Bannwäldern war das Holzschlägern für Untertanen bei einer Mindeststrafe von 20 Pfund Pfennig und acht Tagen Turmhaft verboten. Zur Überwachung wurden Baumwärter (Bannwart) bestellt. Die Holzschlägerung für Bewohner der Grafschaft war nur in bestimmten „Fronwäldern“ gestattet, wobei pro Haushalt und Jahr sieben Stämme zur Schlägerung genehmigt wurden. Dabei waren ausdrücklich ausgenommen: Apfel-, Birn- und Kirschbäume wie auch andere fruchtbare Bäume (wahrscheinlich Eichen). Ein weiterer Bedarf für das Brotbacken, für Badehäuser und Kübler musste außerhalb der Herrschaft Ems gekauft werden.

In den vierziger Jahren wurde das gesamte Gebiet westlich der Bahn entwässert, um für die Landwirtschaft neue Nutzflächen zu gewinnen. Dadurch sind nicht nur die Birken, Eichen und Weiden, die mit vielen Sträuchern und Moorpflanzen die Landschaft prägten, sondern auch die häufig vorkommenden Eulen und das Birkwild verschwunden.

Siegfried Fulterer, 1984

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