1965 benannt. Gegenüber der Einmündung der Rudolf-von-Ems-Straße in die Lustenauer Straße zweigt von dieser der Fischerweg, eine Sackgasse, ab. Privatweg.
Familie Jäger („Fischers“)
Der Fischerweg wurde so benannt, weil eine Sippe namens Jäger seit alters her am Rhein, der ungezähmt und in mehreren Armen, wie ein alter Plan zeigt, sein Wasser dem Bodensee zuführte, als Fischer und Fährleute tätig waren. Der Familienname Jäger wird schon 1407 zum ersten Mal im Emser Urkundenraum genannt, um 1600 scheint ein Jakob Jäger als Fehr am Rhein auf. Diese Familie in der Parzelle Bauern verfügt über ein Wappen, welches im Vorarlberger Wappenbuch von Gunz-Schwarz unter den Gerichtsammännern von Emptz abgebildet ist.
Am 25. Februar 1858 erwarb Gebhard Jäger (1808 – 1891) vom Staat Österreich auf der vom k. k. Finanzministerium angeordneten Verkaufsversteigerung „die Fischerei-Gerechtsame“. Im „Verkaufs- und Kaufsvertrag“ heißt es genauer: „Das k. k. Rent- und Steueramt Feldkirch in Vertretung des höchsten Ärars überlässt und Gebhard Jäger von Emsbauren übernimmt die (…) Neuburgische Fischerei-Gerechtsame am Rheinstrome von der Frutz bis an den Emsbach“ um 52 Gulden. In den weiteren Vertragsbedingungen wird das Gebiet noch auf Bäche und Gräben genau angegeben und „so verkauft; wie sie das hohe Ärar bisher besessen und zu benützen berechtigt war“. Der Verkäufer bestätigte, die Hälfte von dem „Kaufschillinge“ bereits erhalten zu haben, den Rest musste der Käufer „mit jährlichen Fünf vom Hundert und halbjährigen Raten verzinst, binnen fünf Jahren vom Tage der Übergabe an gerechnet in fünf gleichen Raten abtragen“. Tag der Übergabe war der 1. Mai 1858, die Vertragsunterzeichnung erfolgte vor zwei Zeugen am 12. Mai 1858 in Feldkirch.
Schon lange vor Abschluss dieses Kaufes großer Fischereirechte hatte die Familie Jäger in der Parzelle Bauern wegen ihrer Tätigkeit als Fischer den Hausnamen „Fischers“ erhalten.
Schon der Sohn des Käufers, Alois Jäger (1841 – 1909), übte lebenslang die Fischerei als Hauptberuf aus, er flocht noch Winter für Winter an die hundert Froschreusen und fünfzig Fischreusen. Sein Sohn Gebhard Jäger (1869 – 1932) betrieb eine kleine Landwirtschaft und war Fischer, später Handsticker. Er ließ 1912 ein nach damaligen Begriffen modernes Sticklokal bauen und eine Panthograph-Stickmaschine aufstellen. Toni Jäger (1870 – 1939), Gebhards jüngerer Bruder, blieb zeitlebens hauptberuflich Fischer. Auch der jüngste der Brüder, Martin (1878 – 1919), war nebenberuflich als Fischer tätig. Zu ihrer Zeit mussten ganzjährig täglich an die achtzig Fischreusen im Rhein und Kanal nachgesehen werden. Josef Jäger (geb. 1903), jüngster Sohn des Gebhard Jäger, ist der letzte der Sippe, der das „Rüschafleachta“ noch beherrscht. Noch während des Zweiten Weltkrieges sorgten drei Fischreusen für manchen Fang aus dem damals noch klaren Gießen.
In einem Manuskript von Wilfried Jäger (geb. 1937), Sohn des Josef Jäger, heißt es über die Fischerei in früheren Tagen: „Unbestrittene Höhepunkte im Fischerdasein waren die Tage, an denen sie mit Beer, Stör und Lägala (Netz, Störstange und Fischlägel) auf Fang zogen. Damals tummelten sich in den Bächen noch riesige Hechte und Rheinlachse, die ihre kleineren Brüder in Mengen verschlangen. Der Fang dieser Räuber war zur Schonung der Brut wichtig. Je größer der Fisch, desto vorsichtiger ging man ans Werk. Bachaufwärts wandernd, ging der Störer voran. Sichtete er einen Fisch, begann eine Zeremonie, die mir noch in lebhafter Erinnerung ist: Auf ein Handzeichen des Störers setzte der Hintermann sein Netz vorsichtig ins Wasser und versuchte, den angezeigten Fisch auszumachen. Der Störer brachte seine lange Stange in Anschlag, um sie mit plötzlichem Ruck ins Wasser zu stoßen. War der Fisch unerfahren, jagte er wie ein Pfeil bachabwärts ins Netz, das genau im richtigen Moment gehoben werden musste, sonst war er weg. Schlaumeier machten nach wilden Zick-zack-Kurven kehrt, um nach dreißig bis sechzig Schritt wieder zu passen. Mit Glück und Schweiß wurde auch noch mancher Ausreißer gefangen. Schwups! — landete er in der mit Wasser halb gefüllten Lägel, wo ihm noch Stunden der Einkehr vor seinem Übergang in die ewigen Fischgründe vergönnt waren.“
Durch Nichtbewirtschaftung und Verkauf mancher Teile des großen Fischereireviers am Rhein zwischen Frutz und Emsbach gingen der Familie Jäger Fanggebiete verloren, so zum Beispiel an die Gemeinden Koblach und Hohenems. Laut Amtsblatt für das Land Vorarlberg vom 3. August 1949 wurde bei der Einteilung der Fließwässer in Fischereireviere das Gebiet Koblacher Kanal 1 als Eigenrevier der Familie Jäger in Hohenems anerkannt. Zu diesem Revier 36 gehören der „Koblacher Kanal von der Gemeindegrenze Koblach-Mäder bis zu jener von Altach-Hohenems mit allen innerhalb der Gemeinden Mäder und Altach einmündenden Gewässern (mit Ausnahme des linken Ufers des Kaltbrunnenbaches)“. Dieses Gebiet wird heute noch, soweit die Wasserqualität Fischleben ermöglicht, von der Familie Jäger („Fischers“) bewirtschaftet.
Heribert Fenkart, 1984