Sicherheit

Verordnung: Pyrotechnik zu Silvester

Für die Silvesternacht wurde von Bürgermeister Dieter Egger für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet wiederum eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

In der Zeit vom 31.12.2023, 21 Uhr, bis zum 1.1.2024, 1 Uhr, können Raketen, Böller etc. im Ortsgebiet verwendet werden (Kategorie F2 ab 16 Jahren). Vorher und nachher ist das verboten.

Ebenfalls verboten ist Pyrotechnik in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen und Anlagen, insbesondere Tankstellen, innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, entlang des Emsbachs und in geschlossenen Räumen, ebenso innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen. Aufgrund der Belastungen für Menschen und Tiere, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden, wird ersucht, von Feuerwerkskörpern sensibel Gebrauch zu machen.

Den Übersichtsplan, wo das Abbrennen von Pyrotechnik generell verboten ist, finden Sie auch unter dem folgenden Link als PDF zum Herunterladen.

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