Allgemein

Legalisator

Anton Amann ist trotz Pensionierung weiterhin für den Ortsbereich Hohenems als Legalisator tätig.

Ein Legalisator ist ein vom Oberlandesgericht bestelltes Organ der Rechtspflege und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also von Kaufverträgen, Darlehensverträgen/Pfandurkunden oder Löschquittungen zuständig. Nicht beglaubigt werden jedoch Kopieabschriften! Die Aufgabe des Legalisators ist nur die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Damit unterscheidet er sich von einem Notar, der neben der Beglaubigung der Unterschrift auch die rechtliche Überprüfung durchführt.

Übrigens: Das Amt des Legalisators ist eine Besonderheit der Bundesländer Tirol und Vorarlberg. Diese Einrichtung kennt man sonst in Österreich bzw. im gesamten deutschsprachigen Raum nicht – sie ist noch ein Bestandteil aus alten „Maria-Theresianischen Zeiten“ in der die Eigenständigkeit der Gemeinden und die in diesen verwurzelte Gerichtsbarkeit sehr hoch war.

In Hohenems kann die Bevölkerung beim Legalisator oder bei dem in Hohenems ansässigen Notar Dr. Häusler Beglaubigungen durchführen.

Termine nach telefonischer Vereinbarung bei Anton Amann, Tel. 0664/1311454.

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