Was ist der Heizkostenzuschuss?
Eine einkommensabhängige, einmalige finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg von maximal 330 Euro pro Haushalt zur Deckung der Heizkosten. Der Zuschuss geht nur an Haushalte, deren Nettohaushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Maßgeblich ist das gesamte Haushaltseinkommen aller Personen, die in Hohenems ihren Hauptwohnsitz haben.
Wer hat Anspruch?
Wenn das Haushaltseinkommen unterhalb der unten aufgelisteten Einkommensgrenze liegt, erhalten Sie den maximalen Heizkostenzuschuss von 330 Euro.
Wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 250 Euro über der Einkommensgrenze liegt, kommt die Einschleifregelung zur Anwendung. Dabei wird die Differenz zur unten angeführten Obergrenze vom maximalen Zuschuss abgezogen. (Bsp.: Beträgt das monatliche Haushaltseinkommen für eine Person 1.500 Euro, also 90 Euro mehr als die Einkommensgrenze von 1.410 Euro, werden diese 90 Euro vom maximalen 330 Euro Zuschuss abgezogen und es werden 240 Euro ausbezahlt).
Einkommensgrenze:
- 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 3.240 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 3.680 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.120 Euro
- Jede weitere Person: + 440 Euro
Obergrenze für Einsschleifregelung (+250 Euro über Einkommensgrenze)
- 1-Personen-Haushalt: 1.660 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 2.170 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 2.610 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 3.050 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 3.490 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 3.930 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.370 Euro
- Jede weitere Person: + 250 Euro
Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, erhalten einen reduzierten Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 € von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Wer hat keinen Anspruch?
Personen, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag kann zwischen Montag, dem 14. Oktober 2024 und Freitag, dem 21. Februar 2025, online oder persönlich in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, gestellt werden.
Online: Unter >>> diesem Link <<< (freigeschaltet ab 14. Oktober 2024) gelangen Sie direkt zum Formular und können den Heizkostenzuschuss bequem von zuhause aus beantragen, was Ihnen Wartezeit erspart.
Persönlich:
Die Antragstellung ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, möglich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ein ausgefülltes Antragsformular. Dieses liegt im Eingangsbereich der Sozialabteilung auf.
- Bestätigung aller Einkünfte aller Haushaltsmitglieder (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen bzw. Grundwehrdienerentgelt).
Wie erfolgt die Auszahlung?
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto schnellstmöglich überwiesen.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie in der Sozialabteilung, Tel 05576/7101-1224 oder E-Mail soziales@hohenems.at