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Handwerkerbonus – jetzt Förderung beantragen!

Seit 15. Juli 2024 können Förderungen für durchgeführte Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich auf
www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Die Kosten für die Arbeitszeit müssen mindestens 250 Euro betragen.

Ein Antrag pro Jahr ist möglich. Die Handwerkerleistung muss nach dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Bezahlt wird lediglich die Arbeitsleistung im Umfang von 20 Prozent der Kosten bis zu einer Maximalförderung von 2.000 Euro.

Für das Jahr 2025 ist noch eine Maximalförderung bis zu 1.500 Euro möglich.

Förderfähige Handwerksleistungen sind beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z. B. Sanitär, Heizung, Klima etc.)
  • Tischlerarbeiten (z. B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer etc.)
  • Pflasterung

Füllen Sie den Antrag online auf www.handwerkerbonus.gv.at aus. Dies ist mit oder auch OHNE ID-Austria möglich.

Sie sind persönlich NICHT in der Lage, Ihren Eintrag online einzubringen?

Auch aus Ihrem privaten Umfeld kann Ihnen niemand dabei helfen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit den Kollegen des städtischen Sozialamts, Tel. 05576/7101-1224 oder E-Mail soziales@hohenems.at.

Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne bei der Beantragung. Bringen Sie dafür zum Termin die Originalrechnung, einen amtlichen Lichtbildausweis und den Zahlungsnachweis samt Ihrem IBAN mit.

Weitere Infos gibt’s unter Tel. 05 05 06 859 333 oder E-Mail handwerkerbonus@bhag.gv.at bzw. www.handwerkerbonus.gv.at

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