Regionales landschaftliches Entwicklungskonzept Ried

Das Ried in den Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau – sowie darüber hinaus – ist aus verschiedenen Gründen ein bedeutender Landschaftsraum. Es ist zum einen einer der größten zusammenhängenden Freiräume im gesamten Alpenrheintal und dient damit als wichtiger Ausgleich zum dicht bebauten Siedlungsraum in der Region. Es bildet einen bedeutenden Naherholungsraum für rund 100.000 Menschen und gleichzeitig die Grundlage für die Produktion von regionalen Lebensmitteln.

Zum anderen ist das Ried ein ökologisch besonders wertvoller Naturraum. Es ist ein artenreicher Lebensraum für Fauna und Flora und ein wichtiger Trittstein in der (über)regionalen Biotopvernetzung. Ausgehend von der ursprünglichen Moorlandschaft entwickelte sich bis heute eine Kulturlandschaft im Spannungsfeld unterschiedlicher Nutzungen, Interessen und Ansprüche. Gerade diese Nutzungsvielfalt ist ein Identifikationsmerkmal dieser Riedlandschaft.

Durch die hohe Funktionsvielfalt ist das Ried auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (lokal – regional – überregional) systemisch bedeutend. Gerade im Hinblick auf den hohen und steigenden Druck durch „neue“ Raumansprüche und Veränderungen in der Umwelt (z. B. Klimawandel, Bevölkerungswachstum) ist der Schutz der Funktionen dieses Landschaftsraumes von hohem Interesse.

Das Ried ist daher als multifunktionaler Landschaftsraum langfristig zu erhalten, zu schützen und zu pflegen.

Erholungsumfrage

Ergebnisse zur Erholungsumfrage des LEK Rieds (511 kB)

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Warum ein regLEK? (regLEK = regionales Landschaftsentwicklungskonzept)

Lange wurde das Ried durch die Landwirtschaft zur heutigen Kulturlandschaft geformt, aber die Entwicklungen zeigen, dass immer mehr andere Interessen in den Raum drängen und zu zahlreichen Nutzungskonflikten führen. Es besteht daher ein dringender Handlungsbedarf, die Vielzahl an Nutzungen und Interessen zu ordnen und aufeinander abzustimmen.

Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, den weltweiten Artenverlust, den Bedeutungszuwachs als Naherholungsraum und die wachsende Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln rückt das Ried zunehmend in den Fokus.

Das regLEK zwischen den Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau soll in erster Linie als Richtschnur für die gemeindeübergreifende Planung dienen und damit ein gemeinsames Verständnis für den Raum schaffen sowie als eine gemeinsame Entwicklungsperspektive dienen.

Es soll die bestmögliche Entflechtung von Konflikten, das Abstecken möglichst konkreter Grenzen, sowie die Formulierung verbindlicher Ziele und Maßnahme zum Zwecke einer verträglichen und geordneten Entwicklung des Landschaftsraumes unterstützen.

1. Riedkonferenz vom 16. Mai 2023

2. Riedkonferenz vom 26. September 2023

Fahrradexkursion vom 10. September 2023

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