E5 / Umwelt

Stadt Hohenems stellt Schlossberg und Glopper unter Schutz

Die Gebiete Schlossberg und Glopper sind als besonders markante Hügel mit weitgehender Natürlichkeit von landschaftsbildlich und naturräumlich hohem Wert für die Stadt Hohenems. Der Schlossberg begrenzt und akzentuiert das mittlere Rheintal und ist durch die unter Denkmalschutz befindlichen Burganlagen außerdem von außerordentlicher kulturhistorischer Bedeutung.

Daher hat sich die Hohenemser Stadtvertretung in ihrer letzten Sitzung am Dienstag, dem 8. November 2022, einstimmig dafür entschieden, die beiden Gebiete mittels einer Verordnung unter Schutz zu stellen.

„Mit der Unterschutzstellung der Gebiete ‚Schlossberg und Glopper‘ möchten wir die besondere Bedeutung des Gebietes als natur- und kulturhistorisches Wahrzeichen der Stadt hervorheben – und für die Bevölkerung als Naherholungsraum ‚vor der Haustür‘ erhalten.

Insbesondere die Gebietsformation mit den Hügelhochpunkten sowie den Übergangsbereichen zur offenen Kulturlandschaft haben eine einzigartige landschaftliche Schönheit und ökologische Wertigkeit, die unter örtlichen Schutz gestellt werden muss, um sie noch möglichst lange in dieser Form zu erhalten. Die Bevölkerung soll dieses schöne Naherholungsgebiet weiterhin nutzen können, aber immer im Einklang mit der Natur“, so Bürgermeister Dieter Egger.

Zudem wird weiterhin eine zeit- und ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche bzw. jagdliche Nutzung im Einklang mit dem Schutzzweck sichergestellt.

Die große Ausdehnung der Hügelrücken mit ihren naturnahen Laubmischwäldern ist insbesondere landschaftsbildlich äußerst prägend.

In seiner Ausdehnung ist der gesamte Schlossberg etwa 1.600 Meter lang und bis zu 500 Meter breit – bei einer Fläche von rund 110 ha.

Schutzmaßnahmen

Künftig ist es verboten, Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege etc. in diesem Gebiet zu errichten oder zu ändern.

Ausgenommen davon sind natürlich die bestehenden Anlagen der Burgruine Alt-Ems sowie des Schloss Gloppers – im Einklang mit dem Bundesdenkmalschutz – sowie die Wanderwege.

Ebenso verboten sind Geländeveränderungen, das Lagern von Material, das Zurücklassen von Abfällen etc., die Entnahme von seltenen Pflanzen und Tieren, ohne zwingenden Grund Störungen durch Lärm, Licht etc. zu erregen, sowie das Campieren.

Seltene Pflanzenarten

Das Gebiet „Schlossberg und Glopper“ beherbergt besonders schützenswerte Lebensräume für Flora und Fauna.

Verbreitet sind hier Buchenbestände und Ahorn-Eschenwälder, an exponierten Stellen Linden- und Eichenwälder. Einzigartig sind auch die teilweise vorkommenden Eiben.

Insbesondere im sogenannten „Kaisergarten“ sind Pflanzen anzutreffen, die keinen hohen Feuchtigkeitsbedarf haben. So ist mutmaßlich einmalig in Vorarlberg nur hier die Osterluzei vorzufinden.

Der seltene Manna-Schwaden ist am Glopperweiher heimisch, der wiederum bedeutendes Laichgewässer für Amphibien ist. Hier ist auch die sehr seltene Flusskrebsart des Edelkrebses ansässig.

Spannendes Tierreich

Neben den heimischen Wald- und Lichtungsbewohnern fühlt sich auch der im Rheintal seltene Zwergschnäpper in Hohenems sehr wohl. Die Laubmischwaldgebiete beherbergen zudem Arten wie z. B. Waldlaubsänger, Berglaubsänger, Waldkauz und Buntspecht sowie Felsenbrüter wie Uhu und Felsenschwalbe.

In der Buchenau und Umgebung gelangen Nachweise von Grauschnäpper, Trauerschnäpper, Grünspecht, Hausrotschwanz, Sperber und Rauchschwalbe.

Seltene und überaus besondere Spezies sind weiters der Hirschkäfer sowie der Apollofalter.

Foto: Dietmar Stiplovsek

Foto: Manfred Oberhauser

Schloss Glopper

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