Vor dem Hintergrund der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, gelten für standesamtliche Trauungen nachstehende Regelungen:
Trauungen dürfen ohne Maskenpflicht und ohne COVID-19-bedingte Besucherbeschränkung abgehalten werden.
Für die Zusammenkünfte vor und nach der standesamtlichen Trauung sind jeweils geltenden Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung zu beachten.