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Silvester: Bitte so wenig Feuerwerk wie möglich!

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel hat jahrelange Tradition und ist ohne Zweifel schön anzusehen, doch leider auch besonders schädlich für Menschen, Tiere und Umwelt. Lärm, Schadstoffe und die erhöhte Unfallgefahr sind nur einige der Schattenseiten eines Feuerwerks.

Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems und die Marktgemeinde Lustenau auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken ausschließlich in der Silvesternacht zwischen 23 und 1 Uhr und nur in ausgewiesenen Bereichen – ersichtlich auf den Websites und in den Gemeindeblättern – gestattet. Außerhalb dieser Bereiche ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände daher auf jeden Fall verboten, ebenso innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.

Schön, aber schädlich

In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden. Ein Informationsblatt des Landes über weitere Auswirkungen von Feuerwerken finden Sie am Ende dieser Seite als PDF zum Herunterladen. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab.

So ist die Rechtslage

Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinden die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister eine eigene Verordnung mit Ausnahmen.

Verordnung: Pyrotechnik zu Silvester

Für die Silvesternacht wurde von Bürgermeister Dieter Egger für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet wiederum eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

In der Zeit vom 31.12.2021, 23 Uhr, bis zum 1.1.2022, 1 Uhr, können Raketen, Böller etc. im Ortsgebiet verwendet werden (Kategorie F2 ab 16 Jahren). Vorher und nachher ist das verboten.

Ebenfalls verboten ist Pyrotechnik in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen und Anlagen, insbesondere Tankstellen, innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten, entlang des Emsbachs und in geschlossenen Räumen, ebenso innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen. Aufgrund der Belastungen für Menschen und Tiere, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden, wird ersucht, von Feuerwerkskörpern sensibel Gebrauch zu machen.

Einen Übersichtsplan, wo das Abbrennen von Pyrotechnik generell verboten ist, finden Sie am Ende dieser Seite als PDF zum Herunterladen.

Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen 2021 (3 MB)

PDF anzeigen

Infoblatt Feuerwerke – Land Vorarlberg (4 MB)

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