ServiceüberblickGästetaxe

Gästetaxe

Die Gästetaxe ist für das gesamte Stadtgebiet während der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember wie folgt zu entrichten:

Nächtigungen                                              € 1,31 pro Nächtigung

 

Von der Abgabepflicht sind unter anderem befreit:

– Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler/innen, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres ordentlichen Wohnsitzes aufhalten

– Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten

 

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Tourismusgesetz

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