Gebührenbremse

Zweckzuschuss des Bundes zur Finanzierung einer Gebührenbremse

Die Stadt Hohenems hat am 9.4.2024 beschlossen, die vom Bund gewährte Gebührenbremse auf die Abfallgebühren zu verumlagen. Die Gebührenbremse wurde als Zweckzuschuss an die Gemeinden ausbezahlt.

Konkret gelangt der Betrag von 283.742 Euro wie folgt zur Auszahlung:

  • Für jede Person im Haushalt mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 15.3.2024 werden 16,60 Euro als Gutschrift auf die Vorschreibung der Abfallgebühr für 2024 ausbezahlt.
  • Die Gutschrift kommt einmalig zur Auszahlung.

Die Grundlagen für die Auszahlung der Gebührenbremse sind zum einen § 1 des Bundesgesetzes über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse und zum anderen die Daten des zentralen Melderegisters zum Stichtag 15.3.2024. Dabei werden ausschließlich Hauptwohnsitze berücksichtigt.

Bei Fragen zur Abrechnung bzw. zur Gebührenbremse steht die Abgabenverwaltung der Stadt Hohenems gerne zur Verfügung:

Kontakt:
Tel. 05576/7101-1323
E-Mail abgaben@hohenems.at

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